Mediensituation in Bulgarien |
Hendrik Sittig: „Um Qualitätsjournalismus zu haben, muss man ihn wollen“ |
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Öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten sind auch in Südosteuropa wichtige Bestandteile der Medienlandschaft. Ihre Existenz ist per Gesetz in allen Ländern festgeschrieben. Sie sollen der gesamten Gesellschaft dienen – in dem sie informieren, aufklären, beraten wie auch unterhalten. Sie dürfen keine Partei, Organisation oder eine andere Art von Gruppierung einseitig unterstützen. Doch in der Realität sieht dies meist anders aus. Immer wieder gibt es Kritik, der öffentlich-rechtliche Rundfunk sei ein Sprachrohr der Regierungen. In diesem Jahr kam es daher mehrfach zu Protesten gegen politische Einflussnahme auf die Berichterstattung und die Strukturen der Sender. Im Frühjahr waren die Rundfunkanstalten in Serbien, Montenegro und Kroatien in der Kritik, im Herbst folgten Demonstrationen gegen die Führung des Bulgarischen Nationalradios.
Das Medienprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung (KAS) hat in den vergangenen Monaten einen verstärkten Blick auf die aktuelle Situation und Entwicklung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Südosteuropa geworfen. In der nun vorliegenden repräsentativen Meinungsumfrage sind mehr als 10.000 Menschen in allen zehn Ländern, die das Medienprogramm beobachtet, befragt worden. Wie wichtig finden die Menschen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für die Demokratie? Wie hoch ist das Vertrauen in ihn? Wie soll er finanziert werden und welche Inhalte sollte er anbieten? Und wie steht es um die politische Unabhängigkeit?
Die Umfrage ist Teil der KAS-Publikation „A Pillar of Democracy on Shaky Ground – Public Service Media in South East Europe”. Darin werden die wichtigsten Informationen über die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten Südosteuropas zusammengefasst. Medienexperten aus den jeweiligen Ländern schreiben über Geschichte, rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung, Organisationsstrukturen, usw. Erstmals ist damit ein Überblick über die öffentlich-rechtlichen Sender in den zehn Ländern entstanden. Das Medienprogramm möchte damit einen Impuls für Diskussionen über mögliche Reformen des öffentlich-rechtlichen Rundfunksystems in Südosteuropa geben.
Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung der Autoren; zuerst veröffentlicht als KAS Länderbericht Medienprogramm Südosteuropa Oktober 2019).
Siehe hierzu auch die Empfehlungen des 15. Workshops der Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe und des Medienprogramms Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung | See the recommodations of the 15th workshop of the Art. 10 ECHR Task Force together with the Media Programme South East Europe of the Konra-dAdenauer-Foundation.
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Seit dem 25. Mai 2018 ist die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union unmittelbar und enthält keine medienspezifischen Regelungen. Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO verpflichten die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union lediglich, durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten gemäß der DSGVO mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken in Einklang zu bringen (sog. Medienprivileg). Das ebenfalls am 25. Mai 2018 in Kraft getretene neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt in Deutschland zwar die den nationalen Gesetzgebern im Rahmen der Grundsätze der DSGVO von der DSGVO eingeräumten Spielräume. Mangels Regelungskompetenz des Bundes beinhaltet es aber keine medienspezifischen Regelungen. Dagegen haben die Länder die Vorgaben des Art. 85 DSGVO im 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag und in ihren Presse- bzw. Mediengesetzen sowie ihren Landesdatenschutzgesetzen mittlerweile vollständig umgesetzt. Diskutiert wird die Geltung der medienspezifischen Regelungen insbesondere für freie Mitarbeiter, Blogger und Bürgerjournalisten, die uneingeschränkte Weitergeltung des KUG sowie die Aufbewahrung von Beiträgen in Online-Archiven.
(Mehr? Hier geht es zum vollständigen Beitrag auf medienpolitik.net)
Der Beitrag ist eine Vorabveröffentlichung aus Trends 1/2020 des Verbandes Deutscher Lokalzeitungen. Weiterführende Informationen zu den angesprochenen Themen sind den Beiträgen von Weberling/Bergann in der AfP 2018, 205 -211, und der AfP 2019, 293 – 298, zu entnehmen.
Es ist die schwerste Krise in der bulgarischen Medienlandschaft seit langem. Seit einigen Tagen kommt das Bulgarische Nationalradio nicht aus den Schlagzeilen. Die zeitweilige Versetzung einer langjährigen Moderatorin zeigt den politischen Einfluss auf die Arbeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Bulgarien. Der Protest der Kollegen und Hörer zeugt jedoch vom Bewusstsein, sich dagegen wehren zu können.
In den postkommunistischen Staaten, in denen sich demokratische Standards erst etablieren mußten, haben die Informationsfreiheitsgesetze eine besondere Bedeutung. Zwischen 1995 und 2005 haben viele mittel- und osteuropäische Länder, darunter Serbien und Bulgarien, Informationsfreiheitsgesetze eingeführt. In der Region gibt es heute eine größere Zahl solcher Gesetze als in den westlichen Industrieländern.
Trotz der wachsenden Bedeutung von Foren als Teil des Informationsangebots von Online-Zeitungen für den Meinungsaustausch generell und die Qualität der Onlineangebote selbst herrschte bislang Unsicherheit darüber, wie Online-Postings medienrechtlich einzuordnen sind.
Die in Medien und Recht (MR) Heft 2/2013 veröffentlichte Entscheidung des OLG Wien vom 26.02.2013 ist von weitreichender Bedeutung, weil damit eine erste Entscheidung zur Frage, ob Poster in Online-Foren Leserbriefschreibern gleichgesetzt werden und Medieninhaber von Online-Medien die Auskunft über Userdaten unter Berufung auf das Redaktionsgeheimnis verweigern können, vorliegt.
Parallel dazu wird auch in Deutschland die Frage der Einordnung der Online-Postings im Hinblick auf das Redaktionsgeheimnis kontrovers diskutiert, so daß ein
Rechtsvergleich lohnend ist.
Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift Medien und Recht; zuerst veröffentlicht in Medien und Recht 3/2013, S. 107 - 110).
Die Bewältigung der politischen und der medialen Vergangenheit hängen eng miteinander zusammen, denn Massenmedien sind ein Schlüssel zum Bewußtseinswandel der Bevölkerung. Nur mit ihrer Unterstützung kann die Akzeptanz für einen politischen Neuaufbau und demokratische Strukturen geschaffen werden, aber auch für eine veränderte Wahrnehmung der Geschichte. In Südosteuropa zeigt das nicht nur der Blick auf die kommunistische Epoche, sondern auch der Umgang der Medien mit den Jugoslawienkriegen der 1990er Jahre. In beiden Fällen gibt es Nachholbedarf an hochwertiger Berichterstattung und kritischer Selbstreflexion der Medien.
Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung des Autors; zuerst veröffentlicht in KAS Auslandsinformationen 4/2013, S. 62 - 76).
Die Enquete-Kommission 5/1 des Brandenburger Landtags "Aufarbeitung der Geschichte und Bewältigung von Folgen der SED-Diktatur und des Übergangs in einen demokratischen Rechtsstaat im Land Brandenburg" beauftragte den Autor im Herbst 2010 mit der Erstellung eines Gutachtens zum Thema "Das DDR-Bild politischer Parteien und ausgewählter Verbände (DGB und IHK) in Brandenburg von 1989/90 bis 2010". Der Autor beschreibt in seinem im Heft 31/2012, S. 148 - 158, der Zeitschrift des Forschungsverbunds SED-Staat der Freien Universität Berlin (ZdF) veröffentlichten Beitrag das Echo und die Diskussion seines Gutachten insbesondere in der Enquete-Kommission 5/1 des Brandenburger Landtags. Die vom Autor gemachten Erfahrungen werfen ein erschreckendes Licht auf den Zustand der politischen Kultur im Land Brandenburg und verdienen deshalb eine breite Öffentlichkeit.
Hier geht es zum PDF-Dokument des Beitrags (Mit freundlicher Genehmigung der Zeitschrift des Forschungsverbunds SED-Staat an der Freien Universität Berlin).
Siehe hierzu auch das im gleichen Zusammenhang in Februar/März 2011 entstandene Gutachten der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht.
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Ausgehend von den verfassungsrechtlichen Grundlagen der deutschen Medienrechtsordnung untersucht der Autor vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion um die Sperrung und Löschung von Internetangeboten in seiner im Sommersemester 2010 im Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts" an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) entstandenen Seminararbeit die Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit der diskutierten Internetsperrmaßnahmen.
Er kommt zum Ergebnis, daß ein freies, nicht von der öffentlichen Gewalt gelenktes, keiner Zensur unterworfenes Internet ein Wesenselement eines modernen freiheitlichen demokratischen Staates ist. Er stellt fest, daß eine Demokratie auf dem freien Austausch von Informationen basiert, eine Diktatur auf deren Unterdrückung. Wenn es das Internet als Medium dem Menschen ermöglicht, sich zu organisieren, sich frei auszutauschen und ungefilterte Nachtrichten zu empfangen, ist jede Diktatur bedroht und jede Demokratie auf einem guten Weg.
Das ZDF steht nach der sogenannten "Causa Brender", der im November 2009 vom Verwaltungsrat verweigerten Vertragsverlängerung des ZDF-Chefredakteurs, im Zentrum einer medienrechtlichen Debatte. Das Bundesland Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich in Kürze das BVerfG mit einem Normenkontrollantrag zum ZDF-Staatsvertrag befassen, um die Verfassungsmäßigkeit der Gremienzusammensetzungen zu prüfen. Der ORF steht vor einer umfassenden Novelle seiner Rechtsgrundlagen, welche die Frage der Unabhängigkeit seiner Aufsicht berührt. Europarechtlich determinierte Anforderungen für Onlineangebote und Spartensender schaffen haben neue Regulierungsinstrumente wie den Drei-Stufen-Test in Deutschland und den Public-Value-Test in Österreich geschaffen.
Der Autor untersucht in seiner im Sommersemester 2010 im Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts" an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) entstandenen Seminararbeit die rechtliche Absicherung der institutionellen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, darunter insbesondere die Aufsichtsstrukturen des Zweiten Deutschen Fernsehens (ZDF) und des Österreichischen Rundfunks (ORF) und stellt, basierend auf aktuellen Vorschlägen in der medienrechtlichen Debatte, eigene Ansätze für eine Stärkung der institutionellen Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dar.
Auf der 14. Arbeitstagung der Arbeitsgruppe "Aufarbeitung und Recht" im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina am 18. März 2010 in Frankfurt (Oder) hielt Herr Professor Dr. Christian von Coelln, Universität zu Köln, aus Anlaß der aktuellen Diskussion über die Stasi-Enthüllungen im brandenburgischen Landtag ein Impulsreferat, das auf vielfachen Wunsch mit Einverständnis des Verfassers nachstehend der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
]]>Gemäß der klaren Worten des schweizerischen Bundesgerichts darf die Anwendung des schweizerischen UWG die in der Bundesverfassung der Schweiz verankerte Funktion der Medien nicht behindern. Deshalb sind unlautere Herabsetzungen durch Berichte in den Medien nur mit Zurückhaltung zu bejahen. Neuere Urteile deuten darauf hin, daß das Bundesgericht bestrebt ist, diesen Grundsatz im Einzelfall auch umzusetzen. Unter diesem Aspekt hat das UWG, dem seit der Revision vor rund zwölf Jahren auch Beiträge in Medien unterworfen sind, das Haftungsrisiko für Medienschaffende kaum erhöht. Unverändert hoch ist hingegen das Risiko, das mit der Rechtsfigur des "Durchschnittslesers" zusammenhängt. Wegen des breiten Ermessensspielraums, der den Gerichten bei der Interpretation von Äußerungen in den Medien zusteht, ist dies auch in den UWG-Fällen sehr groß.
In Anbetracht der in diesem Beitrag dargelegten, für die Rechtsanwendung in Deutschland interessanten Aspekte der Entwicklung des Wettbewerbsrechts in der Schweiz macht www.presserecht.de diesen in der Ausgabe 3/2010 der schweizerischen Zeitschrift Medialex erschienenen Beitrag mit freundlicher Genehmigung des Verlags von Medialex dem deutschen medienrechtlich interessierten Publikum zugänglich.
]]>Der Berliner Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling verteidigte im Zuge der Cicero-Affäre den Journalisten Johannes von Dohnanyi. Im Interview auf dem Kongreß "Pressefreiheit und Demokratie" des Deutschen Journalisten-Verbands (DJV) und der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) am 13./14. Juni 2007 auf dem Hambacher Schloß fordert er ein Umdenken seitens der Journalisten und warnt vor aktuellen Trends in der Medienrechtsprechung.
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In Anbetracht der aktuellen Diskussion über die Notwendigkeit einer Lockerung der Pressefusionskontrolle skizziert der Autor in seiner im Sommersemester 2009 im Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts" der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) entstandenen Seminararbeit die Entstehungsgeschichte und Eckpunkte der heute geltenden Sonderbestimmungen im GWB zur Pressefusionkontrolle und beschreibt den Inhalt und die Zielrichtung verschiedener Versuche zur Neuregelung der Pressefusionkontrolle in den vergangenen Jahren. Er kommt zum Ergebnis, daß eine maßvolle Modernisierung des Pressefusionsrechts unter Berücksichtigung der Entwicklungen im Medienmarkt sowie des veränderten Mediennutzungsverhaltens in der neuen Legislaturperiode sinnvoll ist.
Hier gehts weiter zum PDF-Dokument der Arbeit.]]>Ausgehend von der Feststellung "Die Journalistik ist die treuherzige und unverfängliche Kunst, das Volk von dem zu unterrichten, was in der Welt vorfällt" des Dichters und ehemaligen Viadrina-Studenten Heinrich von Kleist untersucht der Autor in seiner im Sommersemester 2008 im Seminar "Medienrecht" der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) entstandenen Seminararbeit auf der Basis der aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gerichtsberichterstattung, welche Grenzen die Gerichtsberichtstattung einschränken und inwieweit die Gerichtsberichterstattung Einfluß auf die Gerichtsentscheidung selbst hat.
Hier gehts weiter zum PDF-Dokument der Arbeit]]>In seiner im Wintersemester 2006/2007 in einem Aufbauseminar der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer entstandenen Arbeit behandelt der Autor das Verhältnis der Fusionskontrolle nach deutschen und nach europäischem Recht zur Zusammenschlußkontrolle nach dem deutschen Rundfunkstaatsvertrag vor dem Hintergrund der aus crossmedialen Verflechtungen entstehenden Problemen.
]]>In seiner im Seminar "Aktuelle Fragen des Medienrechts" der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) im Sommersemester 2007 entstandenen Seminararbeit untersucht der Autor vor dem Hintergrund crossmedialer Konzentrationstendenzen in Anbetracht der Konvergenz der Medien mögliche Wege zur Reduzierung vorherrschender Meinungsmacht im Rundfunkstaatsvertrag , im Kartellrecht sowie auf der Ebene der Europäischen Union unter Einbeziehung binnenpluralistischer Modelle.
]]>[Deutschsprachige Version des Beitrags "Adjudicación de publicidad oficial: los límites que deben respetarse" des Verfassers in DIáLOGO POLITICO 3/2007 , S. 119 - 129]
Zusammenfassung
Eine Regierung kann über ihre Öffentlichkeitsarbeit leicht politisch Einfluß nehmen und insbesondere ihr politisch nahestehende Presseorgane durch die Erteilung von Werbeaufträgen bevorzugen. Die verfassungsmäßigen Grundrechte beschränken deshalb die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung. Am Beispiel der Hartz IV-Anzeigenkampagne der Bundesregierung Schröder im August/September 2004 werden die verfassungsrechtlichen Grenzen der Öffentlichkeitsarbeit einer Regierung dargestellt. Die Hartz IV-Anzeigenkampagne 2004 verletzte die Zeitungsunternehmen in den westdeutschen Flächenstaaten in ihren verfassungsmäßigen Rechten. Die Anzeigenkampagne verstieß gegen die Pressefreiheit gem. Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, da die Bundesregierung die Zeitungsunternehmen benachteiligt hat. Die Anzeigenkampagne verletzte außerdem den Gleichbehandlungsgrundatz gem. Art. 3 Abs. 1 GG, da die Bundesregierung der Presse in den westdeutschen Flächenstaaten im Vergleich zur Presse in Ostdeutschland und in den Stadtstaaten verfassungsrechtlich ungerechtfertigt keine Anzeigenaufträge erteilt hat.
RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder):
Zeitungen werden immer wieder von verschiedenen Behörden zur namentlichen Nennung von Inserenten aufgefordert, die entweder eine Chiffreanzeige aufgegeben haben oder in ihrer Anzeige eine bloße Telefonnummer zum Rückruf angegeben haben. Neben strafrechtlichen Gründen wird als Grund für das Auskunftsersuchen zumeist die Verhinderung von Schwarzarbeit genannt.
Nachstehend wird deshalb dargestellt, ob und welchen Behörden unter welchen Voraussetzungen Auskunft über die persönlichen Daten eines nicht namentlich genannten Inserenten erteilt werden muß.
Behörden haben gegenüber der Presse keinen pauschalen Auskunftsanspruch über die Namensnennung eines Inserenten. Unabhängig davon, daß ein solcher Auskunftsanspruch gesetzlich nicht vorgesehen ist, wäre ein solcher Anspruch vor allem mit der in Art. 5 Abs. 1 GG niedergelegten Pressefreiheit nicht zu vereinbaren.
]]>"Newsdesk" und "crossmedia" sind seit geraumer Zeit Schlüsselwörter, wenn es in Verlagshäusern um die Einführung eines innovativen Redaktionsmanagements geht. In ihrer 2005 im Studiengang Online-Journalismus an der Fachhochschule Darmstadt entstandenen Diplomarbeit untersucht die Autorin am Beispiel der "Main Post" und der "Nordjyske Medier", ob die neuen Arbeitsorganisationen die journalistische Qualität der Produkte steigern, indem sie Kommunikation und Arbeitsabläufe vereinfachen sowie ressort- und medienübergreifendes Denken und Handeln fördern.
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Der Autor beschreibt in seiner im Sommersemester 2005 im Seminar Medienrecht des Studienschwerpunktes Medienrecht der Europa-Universität Viadrina entstandenen Seminararbeit die Situation der Medien in der Ukraine und Georgien nach den politischen Wechseln in diesen Ländern. Es geht dabei darauf ein, wie die gesetzliche Lage in Bezug auf Meinungs- und Pressefreiheit in beiden Ländern ist. Danach beleuchtet er die tatsächliche Situation der Medien und die Bedeutung die Medien im Allgemeinen für die Veränderungen des politischen Klimas in beiden Staaten. Vorangestellt ist jeweils ein kurzer Abriss über die den Hintergrund bildenden historischen Geschehnisse.
]]>Die Kulturwirtschaft ist ein zentraler Arbeitsmarkt der Zukunft. In einer immer komplexer werdenden Wissensgesellschaft sind vor allem Lösungen und Angebote Kreativer gefragt. Unser Land ist - gerade wegen der zunehmenden Verlagerung von Industriearbeitsplätzen ins Ausland – dringend auf Wissen, Bildung, Kultur und damit auf Urheber angewiesen. Die Leistungen aller in der Kulturwirtschaft tätigen Personen müssen dafür angemessen existenzsichernd vergütet werden. Der zweite Korb der Reform des Urheberrechts gefährdet die existenzsichernde Vergütung. Die geplante ausschließliche Berücksichtigung der Interessen der Geräteindustrie bei der weiteren Reform des Urheberrechts schadet mittel- und langfristig dem Innovations- und Wirtschaftsstandort Deutschland.