Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe im Forschungsschwerpunkt Medienrecht an der Viadrina Drucken

Summary:

Freedom of expression as well as information and media freedom belong to the inalienable core of European identity. Art. 10 of the European Convention on Human Rights of the Council of Europe (ECHR) sets forth the right to freedom of expression which is binding upon all European states. This notwithstanding, serious shortcomings in the implementation and enforcement of media freedom are still observable, particularly in Eastern and South Eastern Europe. The new transnational Art. 10 ECHR Task Force established by media experts and lawyers from Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), the University of Pécs, the University of Sofia “St. Kliment Ohridski” and the University of Belgrade will aim to identify deficits in the implementation of freedom of media and expression in Europe and to develop and enforce counterstrategies.

Die Diskussionen auf den 9. Frankfurter Medienrechtstagen am 24./25. November 2010 in der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) sowie der 4. SEEMO-Konferenz am 2./3. Dezember 2010 in Budapest belegten eindrucksvoll, daß in zahlreichen Ländern Ost- und Südosteuropas unverändert erhebliche Defizite bei den gesetzlichen Bestimmungen zur Regelung und Sicherung der Medienfreiheit sowie deren administrativen Umsetzung und - falls erforderlich - deren gerichtlichen Durchsetzung bzw. Verteidigung vorhanden sind. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat sich zwar als wirksames Instrument zum Schutz der in Art. 10 EMRK garantierten allgemeinen Meinungs- und Medienfreiheit in Europa erwiesen. Allerdings dauert das Verfahren bis zum und beim EGMR zu lange, um aktuelle Entwicklungen beeinflussen zu können. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des EGMR zu Art. 10 EMRK wird aber in den Ländern Ost- und Südosteuropa durchaus kompetente öffentliche Kritik aus anderen Ländern gehört, insbesondere wenn sie gemeinsam von Medienrechtlern, Medienmachern und Medienunternehmern vorgebracht wird. Erfahrungen und Entwicklungen sowie Beispiele aus anderen Ländern Europas können inländische Diskussionen zur Verbesserung oder Sicherung der Medienfreiheiten erheblich unterstützen.

Um einen Beitrag zur nachhaltigen Verbesserung dieser Situation zu leisten, haben Medienrechtler der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), der Universität Pecs (Fünfkirchen), der Universität „Hl. Kl. Ochridski“ Sofia und der Universität Belgrad zusammen mit Journalisten, Justitiaren, Medienunternehmern und seriösen Medienpolitikern dieser Länder die transnationale interdisziplinäre Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe gegründet. Ziel der Arbeit der für weitere Partner und Länder offenen Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe ist die umfassende Gewährleistung der Medienfreiheit gemäß Art. 10 EMRK insbesondere in den Ländern Ost- und Südosteuropas.

Das konstituierende Symposium der Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe fand in Zusammenarbeit mit dem Medienprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung und der Sofioter Universität „St. Kliment Ohridski“ am Freitag, dem 29. April 2011, in der Sofioter Universität „St. Kliment Ohridski“ zum Thema „Gewährleistung und Durchsetzung der Medienfreiheit in Europa“ statt.

Die Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe veranstaltet halbjährlich an den Teilnehmeruniversitäten Arbeitstagungen zu jeweils aktuellen Themen, insbesondere des Ausrichterlandes unter Einbeziehung der jeweiligen Erfahrungen anderer Länder. Die Vorträge und Diskussionen der Workshops werden in der Zeitschrift „osteuropa Recht“, den Tagesmedien und der Fachpresse zumindest der Länder der Teilnehmeruniversitäten sowie im Internet veröffentlicht.

Neben den Arbeitstagungen übernimmt bzw. betreut und unterstützt die Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe aktuelle, mittel- und langfristige Projekte wie Stellungnahmen zu medienrechtlichen Gesetzesvorhaben, aktuellen medienrechtlich relevanten Diskussionen und medienrechtlich relevanten Gerichtsverfahren, rechtsvergleichende Dissertationen und sonstige medienrechtlich relevante Forschungsvorhaben insbesondere mit transnationaler Ausrichtung. Arbeitssprachen der Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe sind Deutsch und Englisch.

Bei ihrer Arbeit kooperiert die Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe mit dem Medienprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V., dem Open Society Institute, der OSZE-Medienbeauftragten, der Medienabteilung des Europarat sowie der Südosteuropa-Gesellschaft e.V.

Aktuelle Informatinen sowie allgemeine Hintergrundinformationen zur Situation der Medien in Südosteuropa sind auf der Website Balkanmedia (www.balkanmedia.org) unseres Partners Medienprogramm Südosteuropa der Konrad-Adenauer-Stiftung e.V. finden.


Kontakt:

Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe im
Studien- und Forschungsschwerpunkt
Medienrecht der Juristischen Fakultät der
Europa-Universität Viadrina
Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling
Große Scharrnstraße 59
D-15230 Frankfurt (Oder)
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