Arbeitsstelle Vergütung Drucken

Arbeitsstelle Vergütung

im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht  der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Die wirtschaftliche Lage der ostdeutschen Tageszeitungsverlage seit der Wiedervereinigung unterscheidet sich aufgrund der unterschiedlichen wirtschaftlichen Verhältnisse in Ostdeutschland und Westdeutschland strukturell von der wirtschaftlichen Situation der Tageszeitungsverlage in Westdeutschland. In den „neuen Ländern“ richtet sich die angemessene Vergütung freier Text-Redakteure mangels hier geltender gemeinsamer Vergütungsregeln nach der dortigen Branchenübung. Die am 1. Februar 2010 in Kraft getretenen Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberufliche Journalisten an Tageszeitungen des Deutschen Journalistenverband e.V. (DJV), der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und des Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e.V. (BDZV) gelten aufgrund des beschränkten Verhandlungs- und Abschlußmandats des BDZV nur für hauptberuflich tätige freie Text-Redakteure in den „alten Ländern“ mit Ausnahme von Hessen.
Bei freien Fotografen existieren in den "neuen Ländern" ebenfalls keine gemeinsamen Vergütungsregeln. Trotzdem legt die Rechtsprechung bei ihren Honorarentscheidungen - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die von Interessenverbänden entwickelten Honorarempfehlungen der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM-Empfehlungen) als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung zugrunde. Als Gegenbeweis akzeptieren die Gerichte durchweg kein einfaches Bestreiten der Richtigkeit der MFM-Richtlinien, sondern nur ein substantiiertes Vorbringen einer anderslautenden Branchenübung. Ohne den Nachweis der tatsächlichen Branchenübung der Höhe der in den "neuen Ländern" an freie Text-Redakteure gezahlten Vergütungen besteht deshalb die Gefahr, daß die Gerichte in den "neuen Ländern" die Gemeinsamen Vergütungsregeln bei Honorarauseinandersetzungen zwischen Verlagen und freien redaktionellen Mitarbeitern trotz der erheblichen Unterschiede der Marktverhältnisse in den "neuen Ländern" im Vergleich zu den "alten Ländern" als Ausgangspunkt für die richterliche Schadensschätzung zugrunde legen. In Anbetracht der strukturell schlechteren wirtschaftlichen Verhältnisse der ostdeutschen Tageszeitungsverlage würde dies die Tageszeitungsverlage in den "neuen Ländern" unvertretbar, da den Marktverhältnissen nicht entsprechend, wirtschaftlich belasten und dadurch das derzeit bestehende redaktionelle Angebot zum Schaden für alle gefährden.
Die im Wintersemester 2010/11 im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina errichtete Arbeitsstelle Vergütung ermittelte deshalb bis 2014 jährlich, erstmals für 2010 empirisch die in den neuen Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tatsächlich an freie redaktionelle Mitarbeiter gezahlten Honorare und veröffentlicht diese jeweils im Folgejahr in der Frankfurter Honorarliste. Die Studien stellten weder eine Marktempfehlung noch eine Tarif-Forderung dar.

Die Arbeitsstelle Vergütung wurde geleitet von Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling.

Wissenschaftlicher Projektmitarbeiter war Christian Möller M.A.

Kontaktdaten:
Arbeitsstelle Vergütung im
Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht
der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina
Große Scharrnstraße 59
15230 Frankfurt (Oder)

Hier geht es zum PDF-Dokument der Frankfurter Honorarliste 2013.

Hier geht es zum PDF-Dokument der Frankfurter Honorarliste 2012.

Hier geht es zum PDF-Dokument der Frankfurter Honorarliste 2011.