Thomas Starke: Unrecht beim Namen nennen. Die persönliche Identifizierung von MfS-Mitarbeitern als Rechtsproblem Drucken

Thomas Starke

Unrecht beim Namen nennen

Die persönliche Identifizierung von MfS-Mitarbeitern als Rechtsproblem

Die Frage nach der Zulässigkeit der persönlichen, insbesondere namentlich Identifizierung von ehemaligen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der ehemaligen DDR hat wegen ihrer Bedeutung für die historische und politische Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit aufgrund zahlreicher aktueller Fälle in den letzten Monaten weit über die Fachkreise hinaus öffentliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Thomas Starke, wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), hat diese Frage in einem Vortrag vor den Teilnehmern des 11. Workshops der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht des Studien- und Forschungsschwerpunktes Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) untersucht und diesen Vortrag im AfP-Heft 4/2008, S. 354 ff., veröffentlicht.

In Anbetracht des großen Interesses an dieser Thematik dokumentieren wir diesen Beitrag hier mit freundlicher Genehmigung der AfP Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht.