Mexikanisches Verfassungsgericht kippt "Ley Televisa" (Televisa-Gesetz) Drucken

Der Oberste Gerichtshof Mexikos (Suprema Corte de Justicia de la Nación) verwarf mit Urteil vom 7. Juni 2007 einen Teil der 2005/2006 während des Präsidentschaftswahlkampfes vom mexikanischen Kongreß im Schnelldurchgang verabschiedeten Rundfunk- und Telekommunikationsreform ["Ley Televisa" (Televisa-Gesetz)] als verfassungswidrig. Damit hat der mexikanische Kongreß wieder die Möglichkeit, eine neue, pluralistische Regelung des Rundfunk- und Telekommunikationsmarktes zu verabschieden.

Details siehe Rudolf Huber, Rechtsstaatsprogramm Lateinamerika Regionalbüro Mexiko der Konrad-Adenauer Stiftung e.V.: "Medialer Rechtsstaat". Das mexikanische Verfassungsgericht behauptet sich gegen die Macht der privaten Medienkonzerne, KAS-Länderbericht vom 29. Juni 2007

[PDF-Dokument des Beitrages vom Rudolf Huber]

Weitere Informationen zum Verlauf der Verhandlung vor dem Obersten Gerichtshof Mexikos können Sie einem Bericht der Zeitung Economist entnehmen.