BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2017: Unterlassung des Speicherung und Nutzung von Telefondaten des Vereins Reporter ohne Grenzen Drucken

BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2017 - 6 A 6.16.und 6 A 7.16: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Klagen eines Rechtsanwalts und des Vereins Reporter ohne Grenzen auf Unterlassung der Speicherung und Nutzung von Metadaten (Verbindungsdaten) aus ihren Telekommunikationsverkehren in der vom Bundesnachrichtendienst (BND) betriebenen Datei VERAS (für: Verkehrsdatenanalysesystem) teilweise stattgegeben. In der Datei VERAS speichert der BND Telefonie-Metadaten aus leitungsvermittelten Verkehren mit dem Ausland und nutzt sie für nachrichtendienstliche Analyse. Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und weiteren Verwendung fehlt gegenwärtig die gesetzliche Grundlage.

Hier geht es zur Pressemitteilung des BVerwG.

Hier geht es zum begründeten Urteil des BVerwG.