BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 2015 - Trotz Auskunftanspruchs der Presse gegen Bundesbehörden unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG keine Auskünfte zur Selektorenliste der NSA Drucken

BVerwG, Beschluß vom 20. Juli 2015 - 6 VR 1.15: Die Presse hat trotz ihres unmittelbar aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG folgenden Auskunftsanspruchs gegen Bundesbehörden keinen Anspruch aus Auskünfte des Bundesnachrichtendienstes zum Inhalt der Selektorenliste der NSA.

Hier geht es zum PDF-Dokument der Entscheidung.

Hier geht es zum PDF-Dokument der Pressemitteilung zur Entscheidung.