BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - IFG gewährt auch Zugang zu Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags Drucken

BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2015 - 7 C 1.14 und 7 C 2.14: Der Deutsche Bundestag muß nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG Bund) Journalisten und Bürgern auch Zugang zu Ausarbeitungen seines Wissenschaftlichen Dienstes gewähren.

Hier geht es zum PDF-Dokument der Pressemitteilung zur Entscheidung.