BVerwG, Beschluß vom 27. Mai 2013 - Anspruch auf Zugang zu Akten in Archiven privatrechtlicher Einrichtungen über das Bundesarchiv |
BVerwG, Beschluß vom 27. Mai 2013 -7 B 43.12: Weder aus dem Bundesarchivgesetz, noch aus dem presserechtlichen Auskunftsanspruch aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2GG folgt ein Anspruch gegen das Bundesarchiv auf Bereitstellung von Akten, die sich im Besitz privatrechtlicher Einrichtungen befinden. Hier geht es zum PDF-Dokument der Entscheidung. |