„Radio Paradiso“ darf seinen Sendebetrieb in Berlin und Brandenburg nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin vorerst weiter fortsetzen.
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte unter zehn Bewerbern für die bislang von „Radio Paradiso“ genutzten und bis zum 30. November 2010 befristeten Frequenzen die Beigeladene, den Hörfunkveranstalter „Oldiestar“, ausgewählt und dieser im Juni 2010 eine Sendeerlaubnis erteilt. Die hiergegen gerichtete Klage der Klägerin hatte nun Erfolg.
Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin hat die Entscheidung der Medienanstalt aufgehoben. Dem für die Vergabeentscheidung zuständigen Medienrat seien bei der Entscheidung, die Frequenzen an „Oldiestar“ zu vergeben, rechtlich beachtliche Fehler unterlaufen. Der Medienrat habe bei seiner Entscheidung fälschlich im Wesentlichen nur auf das Programm der Berliner Frequenz von „Radio Paradiso“ abgestellt, nicht aber auf die ebenfalls mit der Sendeerlaubnis verbundenen Brandenburger Lokalfrequenzen, obwohl dies für die Beurteilung der Vielfalt eines Programms nicht unberücksichtigt bleiben dürfe. Zudem sei das Gremium hinsichtlich der bisherigen Sendetätigkeit von „Radio Paradiso“ von einem unvollständig bzw. teilweise unrichtig ermittelten Sachverhalt ausgegangen. Weiterhin seien die im Bescheid angegebenen Gründe dafür, dass „Oldiestar“ bei seinen Wortbeiträgen gegenüber „Radio Paradiso“ qualitativ vorrangig sei, nicht nachvollziehbar. Schließlich sei der Medienrat auf die von „Radio Paradiso“ im Vergabeverfahren angekündigten, teilweise bereits umgesetzten Neuerungen im Wortprogramm nicht eingegangen. Die Aufhebung der Vergabeentscheidung über die Frequenzen hat zur Folge, dass der Medienrat – sofern das Urteil rechtskräftig wird – über die Vergabe der Hörfunkfrequenzen an „Radio Paradiso“ oder „Oldiestar“ erneut entscheiden muss.
Zugleich hat das Gericht die „Oldiestar“ erteilte Sendeerlaubnis vorläufig außer Kraft gesetzt und die Medienanstalt im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verpflichtet, „Radio Paradiso“ für diese Frequenzen bis zur erneuten Bescheidung eine vorläufige Sendeerlaubnis zu erteilen. Ansonsten bestehe die Gefahr, dass „Radio Paradiso“ vor der erneuten Entscheidung des Medienrates in seiner wirtschaftlichen Existenz vernichtet werde, weil der Sender – im Gegensatz zu „Oldiestar“ - keine andere Sendemöglichkeit habe.
Gegen das Urteil ist der Antrag auf Zulassung der Berufung, gegen den Beschluss die Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zulässig.
Urteil der 27. Kammer vom 11. November 2010 - VG 27 K 240.10 - und Beschluss vom 11. November 2010 - VG 27 L 224.10 -.