Medienrechtliches Symposium März 2009 - Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht |
Verantwortliche beim Namen nennen -Täter haben ein Gesicht - Namensnennung von Tätern zwischen Aufarbeitungsinteresse und PersönlichkeitsrechtSeriöse Publikationen und in der Aufarbeitung des SED-Unrechts engagierte Personen und Initiativen werden zunehmend unter Bezug auf ein angebliches "Recht auf Vergessen", die Lebach I-Entscheidung des BVerfG oder allgemein auf ein angebliches "Recht, anonym zu bleiben", dazu verurteilt, die Namensnennung von Stasi-Tätern oder sonstigen Verantwortlichen für das SED-Unrecht zu unterlassen.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Programm und dem Presseecho.
Siehe auch den Hinweis auf die zwischenzeitlich im Nomos-Verlag erschienenen Vorträge des Symposiums sowie die dazu im Deutschland Archiv 1/2010 erschienene Rezension.
Zur weiteren rechtlichen Entwicklung siehe auch den Bericht von Matthias Schlegel im Tagesspiegel vom 9. Juni 2010 sowie die Mitteilung über das rechtskräftige Urteil des OLG München vom 14. Dezember 2010 zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Namensnennung von Inoffiziellen Mitarbeitern des Statssicherheitsdienstes. |