Symposium "Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht" am 17. März 2009 in Berlin |
|
Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht - Namensnennung von Tätern zwischen Aufarbeitungsinteresse und Persönlichkeitsrecht Seriöse Publikationen und in der Aufarbeitung des SED-Unrechts engagierte Personen und Initiativen werden zunehmend unter Bezug auf ein angebliches "Recht auf Vergessen", die Lebach I-Entscheidung des BVerfG oder allgemein auf ein angebliches "Recht, anonym zu bleiben", dazu verurteilt, die Namensnennung von Stasi-Tätern oder sonstigen Verantwortlichen für das SED-Unrecht zu unterlassen.
Diese, dem erklärten Willen des Gesetzgebers zur Aufarbeitung der SED-Vergangenheit entgegenstehende Entwicklung läßt sich nur durch eine intensive fachlich-fundierte öffentliche Diskussion und Publikation des Themas verändern.
Um diese notwendige Diskussion zu unterstützen, veranstaltete die Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht der Europa-Universität Viadrina am 17. März 2009 von 12.45 Uhr bis 16.45 Uhr in Zusammenarbeit mit dem Forschungsverbund SED-Staat der FU Berlin ein öffentliches Symposium an der Freien Universität Berlin zum Thema "Verantwortliche beim Namen nennen - Täter haben ein Gesicht".
Auf dem Symposium wurde ausgehend vom politischen Willen des Gesetzgebers die historisch, politikwissenschaftliche und juristische Notwendigkeit der Benennung von Täter-Namen bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts unter angemessener Berücksichtung des Persönlichkeitsrechts vorgestellt und diskutiert. Siehe hierzu auch das Presseecho auf das Symposium . Programm: Beginn: | 12.45 Uhr | Ende: | 16.45 Uhr | Ort: | Seminarzentrum der FU Berlin, Silberlaube (Erdgeschoß), Otto-von-Simson-Straße 26, 14195 Berlin-Dahlem | 12.45 Uhr bis 13.00 Uhr | Begrüßung und Einführung in das Thema Prof. Dr. Dr. h.c. sc. Christine Keitel-Kreidt, Vizepräsidentin der Freien Universität Berlin RA Prof. Dr. Johannes Weberling, AG Aufarbeitung und Recht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) | 13.00 Uhr bis 13.45 Uhr | Vorfahrt für die Aufarbeitung – Motive des Deutschen Bundestags für die 7. Novelle des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 2006
Vortrag und Diskussion Ref.: RA Hans-Joachim Otto MdB, Vorsitzender des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Frankfurt am Main | 13.45 Uhr bis 14.30 Uhr | Recht auf Vergessen, medialer Pranger, Gefährdung der Resozialisierung? – Wege und Irrwege der Rechtsprechung zur Aufarbeitung des SED-Unrechts Vortrag und Diskussion Ref.: RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder) | 14.45 Uhr bis 15.30 Uhr | Täter haben ein Gesicht – Die Notwendigkeit zur Benennung von Täter-Namen bei der Aufarbeitung des SED-Unrechts Statements - Historische Aspekte
Ref.: Prof. Dr. Wolfram Pyta, Universität Stuttgart/Forschungsstelle Ludwigsburg, Stuttgart - Politikwissenschaftliche Aspekte
Ref.: Dr. Jochen Staadt, Forschungsverbund SED-Staat der Freien Universität Berlin, Berlin - Rechtspolitische Aspekte Ref.: OStA Dr. Hans-Jürgen Grasemann, ehem. Sprecher der Zentralen Erfassungsstelle Salzgitter, Braunschweig
- Publizistische Aspekte Ref.: Reinhard Borgmann, Leiter des ARD-Politikmagazins Kontraste, Berlin
- Datenschutzrechtliche Aspekte Ref.: Dr. Frank Jendro, stellvertretender der Landesbeauftragter für den Datenschutz und das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Kleinmachnow
| 15.30 Uhr bis 16.30 Uhr | Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Plenums Leitung: RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder) | 16.30 Uhr bis 16.45 Uhr | Zusammenfassung, Ausblick auf die weitere Arbeit der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“
Ref.: RA Prof. Dr. Johannes Weberling, Berlin/Frankfurt (Oder |
|