Medienrecht an der Viadrina |
Zu Beginn des Wintersemesters 2001/2002 startete an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) der Studienschwerpunkt Medienrecht als Zusatzangebot im Rahmen der rechtswissenschaftlichen Ausbildung, das mit einem Universitätszertifikat abgeschlossen wird. Zweck des Studienschwerpunktes ist es, die Studierenden bereits während ihrer Ausbildung mit Problemlagen des Medienrechts in Theorie und Praxis vertraut zu machen und sie dadurch auf eine mögliche spätere praktische Tätigkeit in diesem Bereich vorzubereiten. Das zweisemestrige Zusatzangebot setzt sich aus einer medienrechtlichen Vorlesung, einem medienrechtlichen Seminar mit Abschlussarbeit sowie einem Praktikum bei einem Medienunternehmen, einer Presseabteilung eines Unternehmens bzw. einer öffentlichen Einrichtung oder einer einschlägig spezialisierten Anwaltskanzlei zusammen. Die Einrichtung des Studienschwerpunktes „Medienrecht" wird durch die finanzielle Unterstützung der in Frankfurt (Oder) erscheinenden Tageszeitung „Märkische Oderzeitung “ ermöglicht. Die Lehrveranstaltungen im Studienschwerpunkt hält Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling aus Berlin, derzeit auch Justitiar der „Märkischen Oderzeitung“. Weberling sammelte in den 90er Jahren umfangreiche berufliche Erfahrungen in verschiedenen Verlagen und erhielt bereits mehrfach Lehraufträge in der Journalistenausbildung. Er war von 1995 bis 2017 stellvertretender Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare und von 1998 bis 2016 Mitglied der Schriftleitung der AfP Zeitschrift für Medien- und Kommunikationsrecht. Seit 2013 ist er Mitherausgeber der AfP Zeitschrift für medien- und Kommunikationsrecht und seit 2016 Schriftleiter und Mitherausgeber der Neuen Justiz (NJ). Weberling: „Einer der bedeutendsten Wachstumsbereiche der Zukunft ist die Medienbranche. Gegenstand des neuen Studienschwerpunktes Medienrecht an der Viadrina wird daher eine Einführung in das gesamte Medienrecht sein. Behandelt werden neben den verfassungsrechtlichen Grundlagen alle klassischen medienrechtlichen Vorschriften und Verfahrenstypen, das Recht am eigenen Bild sowie die spezifischen Vorschriften des Urheber-, des Anzeigen-, des Vertriebs- und des Arbeitsrechts jeweils unter besonderer Berücksichtigung des Einflusses der neuen Medien auf diese Rechtsgebiete.“ Ab dem Wintersemester 2002/2003 wurde der Studienschwerpunkt zu einem Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht ausgebaut. Besondere Aufmerksamkeit haben in diesem Zusammenhang die seit 2002 jährlich in der Regel im Wintersemester durchgeführten Frankfurter Medienrechtstage, die Arbeitstagungen der 2003 gegründeten interdisziplinären Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht sowie mehrere medienrechtliche Symposien gefunden. Seit dem Wintersemester 2006/2007 sind die Veranstaltungen des Studienschwerpunktes Medienrecht auch Teil des neu gebildeten Schwerpunktbereichs Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina. Zu Beginn des Wintersemesters 2010/2011 wurden die Arbeitsstelle WikiWatch sowie die Arbeitsstelle Vergütung gegründet. Am 29. April 2011 konstituierte sich in Sofia die vom Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht initiierte transnationale Art. 10 EMRK-Arbeitsgruppe. Nähere Informationen: Rechtsanwalt Prof. Dr. Johannes Weberling |