OLG Rostock, Beschluß vom 9. September 2016: "Rabaukenjäger"-Fall - Nordkurier-Redakteur Thomas Krause freigesprochen |
Nordkurier vom 9. September 2016:Das Oberlandesgericht Rostock hat den Nordkurier-Reporter Thomas Krause freigesprochen. Er war wegen Beleidigung angeklagt, weil er einen Jäger als "Rabauken" bezeichnete. NK-Archiv Dieses Foto kursierte in den sozialen Medien. Der Nordkurier-Reporter Thomas Krause ist freigesprochen. Das teilte das Oberlandesgericht Rostock am Freitag mit. Damit sind auch alle vorherigen Urteile, die in diesem Fall gesprochen wurden, aufgehoben. Der Reporter war wegen Beleidigung angeklagt, weil er in einem Bericht einen Jäger als "Rabaukenjäger" bezeichnet hatte. Ursache für die Berichterstattung war die Empörung über ein Foto im Internet, welches zeigte, wie der Ueckermünder Jäger an der Anhängerkupplung seines Wagens ein zuvor angefahrenes Reh über eine Landstraße hinter sich her geschleift hatte. Ein nachfolgender Autofahrer hatte die Szene fotografiert und in den sozialen Medien veröffentlicht. Erst später erklärte der Jäger, dass er das Tier keineswegs erlegt hatte, sondern den Kadaver aus dem Straßenverkehr entfernen wollte. Er zeigte Krause wegen Beleidigung an. Das Amtsgericht Pasewalk verurteilte Krause daraufhin im Mai 2015 zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Im Berufungsverfahren am 5. Februar wurde das Pasewalker Urteil vom Landgericht Neubrandenburg bestätigt. "Aus Sicht des Strafsenats bestehen schon erhebliche Zweifel, ob der Begriff "Rabauken-Jäger" in seiner konkreten Verwendung einen strafrechtlich relevanten herabsetzenden Charakter hat", heißt es nun vom Oberlandesgericht Rostock. Es sei zu bedenken, dass der Redakteur den Begriff "Rabauke" nicht im allgemeinen Sprachgebrauch als Tadel für das ungestüme Verhalten junger Männer gebraucht habe. Vielmehr habe Krause den Begriff in Bezug auf den Jäger aus Sicht des Lesers eindeutig in feuilletonistisch-ironisierender Weise benutzt. Gericht: Jäger muss sich heftige Kritik gefallen lassenWeiter heißt es in der Erklärung des Gerichts, dass sich der Jäger auch heftige Kritik gefallen lassen müsse, da er mit seinem Verhalten objektiv gegen die Grundsätze weidmännischen Verhaltens verstoßen habe. Krause hatte vor seiner Berichterstattung versucht, den Jäger zu seinem Verhalten zu befragen. Dies sei aber nicht möglich gewesen. Das Gericht ist der Meinung, dass man dem Reporter seine vorzeitige Veröffentlichung nicht vorhalten könne, weil bereits in den sozialen Medien über den Vorfall diskutiert wurde. Das berechtigte Interesse der Presse an aktueller Berichterstattung ging somit vor, heißt es abschließend. "Ich bin beruhigt zu sehen, dass unser Rechtsstaat funktioniert", äußert sich Nordkurier-Chefredakteur Lutz Schumacher über den Freispruch. Die Pressefreiheit habe am Ende gesiegt. "Der Versuch der Generalstaatsanwaltschaft Rostock, in die verbrieften Rechte der deutschen Presse einzugreifen, ist krachend gescheitert." Und weiter: "Die verantwortliche Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) und ihr Generalstaatsanwalt Helmut Trost sollten sich die Urteilsbegründung aus Rostock Wort für Wort gründlich durchlesen - das Urteil ist eine Nachhilfestunde in Sachen Verfassungsrecht." Die strafrechtliche Verurteilung des Reporters Thomas Krause hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zahlreiche Chefredakteure und Medienexperten sahen dies als Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit. An dieser Stelle können Sie den kompletten Beschluss des OLG Rostock nachlesen.
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