Hier geht es zur Beschreibung der Neuauflage des Handbuchs.
Siehe hierzu auch Weberling, Auskunftspflichten der öffentlichen Hand gegenüber Medien,beck-community vom 12. Juli 2021.
In das am 29. November 2019 in Kraft getretene 6. Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung der ehemaligen DDR und zur Änderung des Adoptionsvermittlungsgesetzes (6. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz) wurde im Verlauf der Beratungen im Deutschen Bundestag in § 1 a Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) ein Abs. 2 eingefügt, der Betroffenen rechtsstaatswidriger Maßnahmen, die mit dem Ziel der Zersetzung erfolgten, einen eigenständigen Anspruch auf eine einmalige Zahlung in Höhe von € 1.500,-- eröffnet. Die Ergänzung von § 1 a VwRehaG stellt den vorläufigen Schlusspunkt einer seit rund 20 Jahren anhaltenden Diskussion über die bisher nicht erfolgte moralische und materielle Rehabilitierung der Gruppe der Zersetzungsopfer dar.
Wie die neue Bestimmung in § 1 a Abs. 2 VwRehaG konkret entsprechend der Intention des Gesetzgebers anzuwenden ist, war nach dem Inkrafttreten des 6. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz unklar. Die Mitarbeiter des Teilprojekts „Rechtsfolgen politischer Verfolgung im wiedervereinigten Deutschland“ im vom BMBF geförderten Forschungsverbund „Landschaften der Verfolgung“ trafen sich deshalb am 21. September 2020 in Frankfurt (Oder) per Videokonferenz zum 33. (Hybrid)-Workshop der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“ im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), um auf der Basis der Beiträge der Teilnehmer und eine daran anschließende Diskussion eine praktisch anwendbare Definition der Zersetzungsmaßnahme zu finden, die eine der Intention des Gesetzgebers entsprechende Anwendung von § 1 a Abs. 2 VwRehaG ermöglicht.
Um den Adressaten der Norm eine fundierte Grundlage für die Anwendung der Norm zur Verfügung zu stellen, hat die Zeitschrift Neue Justiz (NJ) die beim 33. Workshop der Arbeitsgruppe „Aufarbeitung und Recht“ gehaltenen Vorträge und die daran anschließende Diskussion nebst den dabei vorliegenden Unterlagen sowie die daraus entwickelte Kommentierung des § 1 a VwRehaG in der von Prof. Dr. Johannes Weberling, Dr. Christian Booß, Myra Frölich und Natalie Kowalczyk herausgegebenen NJ-Beilage 1/2021 dokumentiert, die der NJ 2/2021 und der LKV 2/2021 beiliegt.
Siehe hierzu auch: Später Weg zu Gerechtigkeit - Arbeitsgruppe "Aufarbeitung und Recht" hilft Opfern von Zersetzungsmaßnahmen in der DDR, Viadrina-Logbuch vom 24. Februar 2021.
Wenn Sie regelmäßiger Leser des Blogs der Arbeitsstelle Wiki-Watch im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Europa-Universität Viadrina sind, kennen Sie sicher nicht nur eine Schwäche der Wikipedia aus persönlicher Erfahrung in der Wikipedia oder aus den Blog-Beiträgen.
Derzeit versucht die gemeinnützige Forschungsorganisation CivilServant gemeinsam mit einem Forschungsteam an der Cornell University herauszufinden, was die deutschsprachigen Autoren der Wikipedia von dem Projekt und der Community halten.
Unter folgendem Link können Sie ihre eigenen Erfahrungen einbringen, damit die bisher kaum beachtete Umfrage etwas repräsentativer wird:
https://mit.co1.qualtrics.com/jfe/form/SV_6std5LlZPsP6JyB?ID=cbae5879-b3ce-4dba-8dff-53958ca61839
]]>Wikipedia, die »Enzyklopädie aus freien Inhalten«, ist eine der meistaufgerufenen Webseiten weltweit – jeder kennt sie, jeder nutzt sie. Doch wie steht es wirklich um das Social-Media-Projekt? Wie wahr sind die enthaltenen Informationen, und wie demokratisch geht es zu? Begründer Jimmy Wales beteuert, das Onlinelexikon sei nahezu immun gegen Fake News. Schaut man genauer hin, zeigt sich: Von der einst guten Idee ist nach rund 20 Jahren nicht viel übriggeblieben. In der deutschsprachigen Wikipedia jedenfalls haben sich Sachfehler und Desinformation sowie Mobbing und Vandalismus ausgebreitet, Personen, Parteien und Unternehmen werden gezielt diffamiert – ein Spiegel der zunehmenden Radikalisierung unserer Internetkultur. Die vorliegende Dokumentation enthält Texte und Interviews von und mit Experten sowie Geschädigten aus Politik, Wissenschaft und Kultur. Sorgfältig belegte Fallbeispiele, Gerichtsreportagen und bizarre Stilblüten runden das Bild ab. Das Buch zeigt aber auch Lösungswege aus dem Dilemma auf.
[Siehe hierzu auch Margarita Hamann, Urheberrecht in der Wissenschaft - Einblick | Ausblick | Durchblick, Neue Justiz (NJ) 2020, 12 - 14]
Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Klagen zweier Journalisten gegen die Bundesregierung wegen des Entzugs ihrer G20-Akkreditierungen stattgegeben (Urteile der 27. Kammer vom 20. November 2019 - VG 27 K 516.17, 519.17).
Die Kläger sind Journalisten. Beide erhielten auf ihren Antrag hin Anfang Juli 2017 zunächst personalisierte Akkreditierungsausweise vom Bundespresseamt der Beklagten für den am 7. und 8. Juli 2017 stattfindenden G20-Gipfel in Hamburg. Nachdem es zeitlich unmittelbar vor dem G20-Gipfel zu erheblichen Ausschreitungen in Hamburg kam, entzog das Bundespresseamt den Klägern ihre Akkreditierungsausweise. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die massiven Ausschreitungen und neue nachrichtendienstliche Erkenntnisse zu vier anderen ebenfalls akkreditierten Journalisten eine Neubewertung der Sicherheitslage erforderlich gemacht hätten. Danach sei das Bundespresseamt zu dem Schluss gelangt, dass die Sicherheit und ordnungsgemäße Durchführung des G20-Gipfels nur gewährleistet werden könne, wenn denjenigen Journalisten, zu denen Sicherheitsbedenken vorlägen – wozu auch die Kläger zählten –, die Akkreditierung entzogen werde. Hiergegen setzen sich die Kläger mit ihren nach Durchführung des G20-Gipfels erhobenen Klagen vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr. Sie machen insbesondere geltend, es habe kein auf sie bezogener Gefährdungssachverhalt vorgelegen. Weder etwaige Erkenntnisse in Bezug auf Dritte noch die allgemeine Sicherheitslage rechtfertigten den Entzug ihrer Akkreditierungen. Überdies sei die Entscheidung ermessensfehlerhaft, da ein milderes Mittel, etwa die Begleitung der Kläger während des Gipfels, möglich gewesen wäre.
Die 27. Kammer des Verwaltungsgerichts hat den Klagen stattgegeben. Der Entzug der Akkreditierungen sei im Falle der beiden Kläger rechtswidrig gewesen. Die gesetzlichen Voraussetzungen zum Widerruf begünstigender Verwaltungsakte wie den Akkreditierungen hätten nicht vorgelegen. Nachträglich eingetretene Tatsachen, die das Bundespresseamt berechtigten, die Akkreditierung nicht zu erlassen, seien in Bezug auf die Kläger nicht erkennbar. Auch dass ein Widerruf zur Verhütung oder Beseitigung schwerer Nachteile für das Gemeinwohl hätte erfolgen dürfen, lasse sich nicht feststellen. Davon abgesehen sei die Widerrufsentscheidung auch nicht frei von Ermessensfehlern ergangen, insbesondere sei eine Abwägung der widerstreitenden Interessen im konkreten Einzelfall unterblieben.
Gegen die Entscheidungen kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 39/2019 des VG Berlin vom 20. November 2019Wichtige Etappe genommen: Lokalzeitungen begrüßen Kabinettsbeschluss der Bundesregierung zur reduzierten Mehrwertsteuer für digitale Presseprodukte
Das Bundeskabinett hat heute die Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes auf digitale Presseprodukte beschlossen. Damit folgt die Bundesregierung einer entsprechenden EU Richtlinie.Sobald die Regelung durch den Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, werden Zeitungen und Zeitschriften gleich behandelt, unabhängig davon, ob sie auf Papier oder in elektronischer Form erscheinen. „Nicht das Trägermedium, sondern der Inhalt ist entscheidend“, sagte VDL-Geschäftsführer Martin Wieske heute in Berlin. Die für eine freie und unabhängige Meinungsbildung wichtige öffentliche Aufgabe der Presse wird gedruckt wie online erfüllt. Deshalb ist der heutige Beschluss der Bundesregierung konsequent.“ Die Entscheidung erhöhe die digitalen Absatzchancen gerade auch der lokalen Presse in einem umkämpften Markt. Die digitale Entwicklung der vielfältigen lokalen Presselandschaft werde durch eine Reduzierung der Mehrwertsteuer nachhaltig gestärkt und weitere notwendige Innovationen würden erleichtert. Die Gesetzesregelung müsse jetzt so schnell wie möglich verabschiedet werden.
]]>Europäisches Verlegerrecht für eine vielfältige digitale Presselandschaft
Der Verband Deutscher Lokalzeitungen e.V. hat die Abgeordneten des Europäischen Parlamentes aufgefordert, einem europäischen Verlegerrecht zuzustimmen. „Dies ist im Sinne einer vielfältigen deutschen digitalen Zeitungslandschaft wichtig“, so der Vorsitzende des VDL Robert Dunkmann. Die Leistungen der lokalen Tageszeitungen dürften nicht für kommerzielle Zwecke ausgenutzt werden, ohne dass sie an den entsprechenden Erlösen beteiligt würden. „Wir verlieren ansonsten finanzielle Mittel, welche wir zur Sicherstellung der journalistischen Qualität unserer Angebote benötigen“, betont Dunkmann. Eine Unterstützung gegen die Ausbeutung durch multinationale Konzerne sei jetzt wichtig.
Anfang Februar hat der polnische Präsident das umstrittene Holocaust-Gesetz unterschrieben. Da die auch außerhalb von Polen geführte Diskussion zu diesem Thema eigentlich nur die Strafvorschriften betrifft, die Prinzipien der zivilrechtlichen Haftung, die das Gesetz ebenfalls einführt, aber nur sehr selten angesprochen werden, haben die Warschauer Rechtsanwälte Piotr Niezgódka und Karolina Góralska in einer kurzen Information die wichtigsten Fakten dazu zusammengestellt.
Hier geht es zur Information "Neues 'Holocaust-Gesetz' in Polen: Zivilrechtliche Risiken".
Zum Gesetzentwurf vgl. auch Niezgódka, Gesetz zum Schutz des guten Rufs Polens, Neue Justiz 2017, 19 - 23.
Das Landgericht Berlin hat auf die vom BVDA und der Saarländischen Wochenblatt Verlagsgesellschaft mbH im Dezember 2016 erhobene Klage das hinter dem Internetdienst Werbestopper stehende Unternehmen GDVI und dessen Geschäftsführer Christian Geltenpoth am 10. August 2017 zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt.
Das Gericht ist der Auffassung, dass die bisher von Werbestopper ausgesprochenen Werbeverbote eine gezielte und wettbewerbsrechtlich unzulässige Behinderung von Anzeigenblattverlagen darstellen. Das Gericht geht davon aus, dass die konkrete Form der Werbeverbote bei den Anzeigenblattverlagen und ihren Zustellern zu einem erheblichen, im Einzelfall auch existenzgefährdenden Mehraufwand führen kann. Werbestopper provoziert gezielt eine hohe Anzahl an Werbeverboten, die anderenfalls nicht ausgesprochen worden wären. Durch die Werbeverbote werde in unlauterer Weise bei den Adressaten der Eindruck erweckt, dass diese auch in Anzeigenblättern und Gratiszeitungen nicht mehr werben dürften. Dies entspreche aber nicht der tatsächlichen Rechtslage, weshalb diese unlautere Form des unangemessenen Einwirkens auf Werbetreibende zu unterlassen sei. Die dagegen von Werbestopper vorgebrachte Argumentation hat das Gericht hingegen als lebensfremd zurückgewiesen.
Auch den aktuellen Webauftritt von Werbestopper hat das Landgericht Berlin als unlauter und unzulässig bewertet. Er erwecke insbesondere den unzutreffenden Eindruck, dass Werbestopper ein gleichsam gemeinnütziger Dienst sei, der nicht gewerblichen Zwecken diene. Dem Betrachter werde der unzutreffende Eindruck vermittelt, seine Anmeldung diene unmittelbar der Förderung des Klimaschutzes durch Reduzierung von gedruckter Werbung und dem Verbraucherschutz. An keiner Stelle werde jedoch deutlich, dass dahinter ein gewerbliches Unternehmen steht, das primär Gewinne erwirtschaften will. Auch dies hat Werbestopper zukünftig zu unterlassen.
Der Geschäftsführer der GDVI ist für die Unterlassung zudem persönlich verantwortlich, da die vom Gericht erkannten Rechtsverstöße eindeutig auf seinen Leitungsentscheidungen beruhten. Diese Sorgfaltsverstöße sind dem Geschäftsführer direkt und persönlich anzulasten.
Als zulässig erachtet das Landgericht Berlin hingegen die Verwendung einer dynamischen Blacklist durch Werbestopper. Dies sei nicht anders zu beurteilen als ein Briefkastenaufkleber, bei dem der jeweilige Haushalt auch nicht wisse, wessen Werbung er letztlich ablehnt.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesverband Deutscher Anzeigenblätter (BVDA) vom 28. August 2017
Das Institut für Europäisches Medienrecht (EMR) veranstaltete in Kooperation mit dem BDZV, der APR und dem VPRT am Montag, dem 22. Mai 2017, 10.30 bis 15.30 Uhr in der Vertretung des Saarlandes, In den Ministergärten 4, 10117 Berlin, ein Symposium "Datenschutz und Datensicherheit für Medienunternehmen" insbesondere für Geschäftsführungen, Verlagsleiter, Studioleiter, IT-Verantwortlicheund Verantwortliche für Werbung in Medienunternehmen, Verlagen, Rundfunk und Telemedien.
Als Thema der 13. Frankfurter Medienrechtstage vom 27. bis 28. Januar 2016 an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) hatten die Veranstalter "Mediengenossenschaften - Strategie zur Stärkung des unabhängigen Journalismus in Ost- und Südosteuropa" ausgewählt.
Denn es gibt in Ost- und Südosteuropa kaum noch unabhängige Medien, die ihre für die Funktionsfähigkeit der demokratischen Gesellschaft unerläßliche Rolle als „Wachhund der Demokratie“ ohne Rücksichtnahme auf politische oder wirtschaftliche Eigentümerinteressen erfüllen können. Eine Strategie zur Stärkung des unabhängigen Journalismus ist die Gründung von Mediengenossenschaften unter aktiver Beteiligung der Zivilgesellschaft. Genossenschaften sind zugleich traditionsreich, hochaktuell und zukunftsträchtig sowie zutiefst demokratisch fundiert. Genossenschaften werden von Personen jeglichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Standes gegründet. Das Prinzip des gleichen Werts jeder Beteiligung unabhängig von ihrer Höhe verhindert individuelle Einflußmöglichkeiten und konzentriert die Arbeit der Genossenschaft auf das allen Teilhabern gemeinsame Ziel. Mediengenossenschaften können deshalb wirtschaftliche Basis unabhängiger Medien sein, die ohne Rücksicht auf Eigentümerinteressen Nachrichten von öffentlichem Interesse recherchieren und verbreiten und die unabhängige Meinungsbildung der Bevölkerung gewährleisten.
Auf den 13. Frankfurter Medienrechtstagen wurden deshalb die historischen, rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen für Mediengenossenschaften anhand konkreter erfolgreicher Beispiele vorgestellt und ihre Übertragbarkeit auf Ost- und Südosteuropa diskutiert. Aufgrund privater Sponsoren des Studien- und Forschungsschwerpunktes ist es erneut möglich, den Großteil der Beiträge der 13. Frankfurter Medienrechtstage zu veröffentlichen. Damit sollen allen, denen die Herstellung, Förderung und Sicherung der freien Berichterstattung in ihren Ländern gerade in Anbetracht der rasanten technischen Entwicklungen und der damit verbundenen Chancen und Risiken ein Anliegen ist, einmal mehr nützliche Anregungen, Argumente und neue Optionen zur Erhaltung bzw. Stärkung der Medienfreiheit in ihren Ländern an die Hand gegeben werden.
Der Herausgeber dankt Herrn Assessor jur. Falk Laue für die redaktionelle Bearbeitung und das Layout der eingereichten Beiträge sowie der Zeitschrift Südosteuropa Mitteilungen unserer neuen Partnerin Südosteuropa-Gesellschaft für die Bereitschaft, diese Publikation als Sonderbeilage der Südosteuropa Mitteilungen zu veröffentlichen.
Das Oberlandesgericht Rostock hat den Nordkurier-Reporter Thomas Krause freigesprochen. Er war wegen Beleidigung angeklagt, weil er einen Jäger als "Rabauken" bezeichnete.
Der Nordkurier-Reporter Thomas Krause ist freigesprochen. Das teilte das Oberlandesgericht Rostock am Freitag mit. Damit sind auch alle vorherigen Urteile, die in diesem Fall gesprochen wurden, aufgehoben.
Der Reporter war wegen Beleidigung angeklagt, weil er in einem Bericht einen Jäger als "Rabaukenjäger" bezeichnet hatte. Ursache für die Berichterstattung war die Empörung über ein Foto im Internet, welches zeigte, wie der Ueckermünder Jäger an der Anhängerkupplung seines Wagens ein zuvor angefahrenes Reh über eine Landstraße hinter sich her geschleift hatte. Ein nachfolgender Autofahrer hatte die Szene fotografiert und in den sozialen Medien veröffentlicht. Erst später erklärte der Jäger, dass er das Tier keineswegs erlegt hatte, sondern den Kadaver aus dem Straßenverkehr entfernen wollte. Er zeigte Krause wegen Beleidigung an. Das Amtsgericht Pasewalk verurteilte Krause daraufhin im Mai 2015 zu einer Geldstrafe von 1000 Euro. Im Berufungsverfahren am 5. Februar wurde das Pasewalker Urteil vom Landgericht Neubrandenburg bestätigt.
"Aus Sicht des Strafsenats bestehen schon erhebliche Zweifel, ob der Begriff "Rabauken-Jäger" in seiner konkreten Verwendung einen strafrechtlich relevanten herabsetzenden Charakter hat", heißt es nun vom Oberlandesgericht Rostock. Es sei zu bedenken, dass der Redakteur den Begriff "Rabauke" nicht im allgemeinen Sprachgebrauch als Tadel für das ungestüme Verhalten junger Männer gebraucht habe. Vielmehr habe Krause den Begriff in Bezug auf den Jäger aus Sicht des Lesers eindeutig in feuilletonistisch-ironisierender Weise benutzt.
Weiter heißt es in der Erklärung des Gerichts, dass sich der Jäger auch heftige Kritik gefallen lassen müsse, da er mit seinem Verhalten objektiv gegen die Grundsätze weidmännischen Verhaltens verstoßen habe. Krause hatte vor seiner Berichterstattung versucht, den Jäger zu seinem Verhalten zu befragen. Dies sei aber nicht möglich gewesen.
Das Gericht ist der Meinung, dass man dem Reporter seine vorzeitige Veröffentlichung nicht vorhalten könne, weil bereits in den sozialen Medien über den Vorfall diskutiert wurde. Das berechtigte Interesse der Presse an aktueller Berichterstattung ging somit vor, heißt es abschließend.
"Ich bin beruhigt zu sehen, dass unser Rechtsstaat funktioniert", äußert sich Nordkurier-Chefredakteur Lutz Schumacher über den Freispruch. Die Pressefreiheit habe am Ende gesiegt. "Der Versuch der Generalstaatsanwaltschaft Rostock, in die verbrieften Rechte der deutschen Presse einzugreifen, ist krachend gescheitert." Und weiter: "Die verantwortliche Justizministerin Uta-Maria Kuder (CDU) und ihr Generalstaatsanwalt Helmut Trost sollten sich die Urteilsbegründung aus Rostock Wort für Wort gründlich durchlesen - das Urteil ist eine Nachhilfestunde in Sachen Verfassungsrecht."
Die strafrechtliche Verurteilung des Reporters Thomas Krause hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Zahlreiche Chefredakteure und Medienexperten sahen dies als Angriff auf die Meinungs- und Pressefreiheit.
An dieser Stelle können Sie den kompletten Beschluss des OLG Rostock nachlesen.
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vom 6. - 8. Dezember 2013
an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie in dem Veranstaltungsflyer hier sowie unter www.unaufgefordert.de.
]]>Die zurück gehaltenen Arbeitsergebnisse der Projektgruppe der Humboldt-Universität zu Berlin im Projekt "Doping in Deutschland von 1950 bis heute" des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) für den Zeitraum von 1972 bis 1990 waren zunächst nur in einer stark gekürzten Fassung über das Internet abruf bar. Jetzt werden sie erstmals vollständig im Göttinger verlag Die Werkstatt veröffentlicht.
Das zentrale Ergebnis der Studie wird erst in dieser Originalfassung sichtbar und nachvollziehbar: Die von den Autoren ausgewerteten zahlreichen Dokumente und Zeitzeugeninterviews rechtfertigen zweifellos den Schluß eines systemischen Doping im westdeutschen Sport dieser Jahre. Gerade in Anbetracht der massiven Kritik zahlreicher sich angesprochen fühlender Persönlichkeiten des bundesdeutschen Sports und der Politik und der unverändert ausstehenden Aufarbeitung des Zeitraums 1991 bis 2007 kann jetzt jeder Interessierte sich ein eigenes Bild von der Validität der Arbeit der Berliner Projektgruppe und der von ihr daraus gezogenen Schlüsse machen.
Die "Probleme gesamtdeutscher Aufarbeitung am Beispiel der Aufarbeitung von Doping in Westdeutschland" sind seit zwei Jahren ein ständiger Schwerpunkt der Arbeit der Arbeitsgruppe Aufarbeitung und Recht im Studien- und Forschungsschwerpunkt Medienrecht der Juristischen Fakultät der Europa-Universität Viadrina. Die nach dem Auffinden und der Veröffentlichung bisher unbekannter Original-Akten im Bundesarchiv zur Dopingforschung durch die Tageszeitungen Main Post und Märkische Oderzeitung neu entfachte Diskussion über die zunächst zurück gehaltenen Arbeitsergebnisse der Projektgruppe der Humdoldt-Universität zu Berlin im Projekt "Doping in Deutschland von 1950 bis heute" des Bundesinstituts für Sportwissenschaft (BISp) für den Zeitraum von 1972 bis 1991 belegt, daß in der öffentlichen Debatte unverändert bekannte Abwehrmechanismen wie massive Angriffe auf den Überbringer schlechter Nachrichten genutzt werden, um eine Diskussion unbequemer Themen zu verhindern. Damit diesbezügliche Gegenpositionen der Berliner Projektgruppe in der notwendigen weiteren Debatte nicht untergehen, wird deshalb nachstehend ein web.de-Interview zur Debatte mit dem Berliner Projektleiter Prof. Dr. Giselher Spitzer wiedergegeben.
Hier geht es zum Text des Interviews als PDF-Dokument.]]>Im Rahmen des 39. Kongesses Deutscher Lokalzeitungen veranstaltete der Verband Deutscher Lokalzeitungen e. V. am
Dienstag, dem 11. Juni 2013, um 10.00 Uhr,
in der Akademie der Künste am Brandenburger Tor in Berlin, Pariser Platz 4, 10117 Berlin
eine Medienpolitische Stunde. Die Programmfolge finden Sie in dem als PDF-Dokument hier herunterladbaren Programmflyer.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Interview zum NDR-ZAPP Beitrag "'Nordkurier' vs. Verfassungschutz" am 11. April 2012 23.20 Uhr.